Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftigen Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Fa. Elektrotechnik Stopp, Inhaber Christian Stopp, Breitestr. 2, 53547 Kasbach-Ohlenberg. Jede Abweichung von diesen Bedingungen sowie sonstige Neben-abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Der Besteller erkennt die alleinige Geltung unserer Geschäftsbedingungen an, auch wenn er sich auf seine eigenen Bedingungen bezieht.
II. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind frei bleibend, es sei denn, dass wir ein Angebot ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. In diesem Fall halten wir uns 4 Wochen an das Angebot gebunden. Vertragliche Verpflichtungen bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns.
III. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns, zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
V. Sachmängelhaftung/Schadensersatz
Der Besteller hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Der Schadensersatz wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den Betrag von 5.000,00 EUR. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Lieferung der Ware.
VI. Zahlungsbedingungen
Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Die Vergütung bzw. der Kaufpreis ist Brutto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung , bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
VII. Gerichtsstand und Schlussbestimmung
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Firmensitz. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand unser Firmensitzvereinbart.
Sollten einzelne der vorliegenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen der Vertragspartner am nächsten kommt.